gern leite ich diesen Brief weiter, der am
Beispiel der Elbe den Widerspruch zwischen staatlich geförderter
Renaturierung und staatlich geförderter Naturzerstörung durch
den Wasserstraßenausbau deutlich macht.
Öffentliche Äußerungen sind hilfreich.
Linda, 06.11.01
Sehr geehrter Herr Dörfler,
heute gab es in der Presse eine gute
und eine schlechte Nachricht für die Elbe und ihre Auen. Die Lausitzer
Rundschau teilte
mit, daß das Bundesumweltministerium Ende vergangener Woche die
Elbauenwälder zwischen Mulde-und Saalemündung (ca.10.000 ha) als Gebiet von
"gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" eingestuft hat. Laut Emil
Dister, Leiter
des Aueninstitutes World Wildlife Fund (WWF), wurde der Antrag dazu
bereits vor
zweieinhalb Jahren gestellt. In den Nächsten zehn Jahren sollen 30
Millionen
Mark in Erhalt und Erweiterung dieser Flächen gesteckt werden. 75%
davon zahlt
das Bundesumweltministerium, 10% das Land Sachsen-Anhalt und die
restlichen 3 Millionen DM steuert der WWF selber
bei. Der Großteil des Geldes wird für die Beseitigung von Dämmen
verwendet.
Diester ist optimistisch und meint, daß ein weiterer Ausbau der Elbe
nicht zustande kommt. Dieser würde ein Absinken des Grundwasserspiegels und
letztlich das Austrocknen der Auenwälder zur Folge haben. Der WWF
schlägt vor, die umliegenden Kanäle verstärkt zur Schiffahrt
heranzuziehen.
Nun die schlechte Nachricht: Die
Mitteldeutsche Zeitung preist den Ausbau des Akener Elbhafen zu einem
leistungsstarken Umschlagplatz mit Container-Terminal an. Sachsen-Anhalts
Verkehrsminister Heyer (SPD) sieht die 8 Millonen DM aus Bundesmitteln
gut angelegt und zählt sich zu den Befürwortern des Elbe-Ausbaus. Seiner
Meinung nach müssen Elbe-Ausbau und Bewahrung der Naturlandschaft am Strom
kein Gegensatz sein, äußert aber keine VorstellungenFCber die
Realisierung des Schutzes der Auenlandschaften.
Die Industrie-und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau setzt
sich in einem offenen Brief an die Bundestagsmitglieder Sachsen-Anhalts
für eine "leistungsstarke Bundeswasserstraße Elbe"
ein. Sie sieht die 500 Millionen DM für die Strombaumaßnahmen mit
volkswirtschaftlichem Sachverstand angelegt. Die IHK hält es für
dringend geboten, über die Hälfte des Jahres eine
Fahrrinnentiefe der Elbe von mindestens 2,50 m zu sichern und zu
95% des Jahres von wenigstens 1,60 m, um eine "ganzjährige wirtschaftliche Binnenschiffahrt"
zu sichern.
Ich bin der Meinung, daß wir dem offenen
Brief der IHK etwas entgegensetzen sollten. Möglicherweise besteht bei
Verkehrsminister Heyer und unseren Bundestagsabgeordneten noch
Aufklärungsbedarf.
Die Einstufung des oben genannten
Elbauengebietes als gesamtstaatlich repräsentativ ist eine Tatsache,
die vielleicht die Möglichkeit bietet, nochmals beim Verwaltungsgericht
Klage einzureichen und zumindestF6ffentliches Aufsehen zu
erregen.
Im Bundeswasserstraßengesetz, Abschnitt 5, §19 heißt
es:
"(2)...2 Treten später Tatsachen ein, die die
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann
der...Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nachA780
Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem
Monat
stellen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von
den Tatsachen Kenntnis erlangt.
(3) 1 Der Kläger hat innerhalb einer
Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und
Beweismittel abzugeben...."
Bemerkenswert ist auch der §8 (1): "...2 Bei
der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu
tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.
die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren."
Daß der Bundesverkehrsminister ein
entscheidendes Wort mitzureden hat zeigt im Abschnitt 3, $5,
Satz 3: "Das Befahren
der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken nach
den §§ 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes kann durch Rechtsverordnung, die
der Bundesminister für Verkehr im Eivernehmen mit dem Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erläßt, geregelt, eingeschränkt
oder untersagt werden, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes
erforderlich ist."
Leider ist das nur eine Kannbestimmung, die
das Engagement des Bundesverkehrsministers für den Erhalt des
Biosphärenreservats mittlere Elbaue voraussetzt.
Im Internet findet man das Bundeswasserstraßengesetz unter
www.rechtliches.de
Daß die Elbauenwälder durch den Ausbau der
Elbe bedroht sind könnte den verantwortlichen Politikern und dem
Verwaltungsgericht
am Beispiel der gestorbenen Auenwälder des Rheines doch leicht
nachgewiesen
werden, oder etwa nicht? Könnte das jemand übernehmen? Wer könnte
alternative
Varianten aufzeigen, z.B. den Ausbau des umgebenen Kanalnetzes oder die
Anpassung der Schiffe an den Fluß?
Diese e-mail darf gerne weiterverbreitet werden.
Ich wünsche uns allen, daß wir es schaffen,
diesen wunderbaren Teil der Schöpfung zu bewahren, wenn er auch
vergleichsweise klein ist. Kann denn Hoffnung für die Regenwälder bestehen, wenn wir
es nicht einmal schaffen unsere Elbauen zu retten?
Marion Conrad