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ELBE - SAALE - HAVEL - ODER
 



LIEBE FREUNDINNEN DER ELBE,

gern leite ich diesen Brief weiter, der am Beispiel der Elbe den Widerspruch zwischen staatlich geförderter Renaturierung und staatlich geförderter Naturzerstörung durch den Wasserstraßenausbau deutlich macht. Öffentliche Äußerungen sind hilfreich.

Linda, 06.11.01

Sehr geehrter Herr Dörfler,

heute gab es in der Presse eine gute und eine schlechte Nachricht für die Elbe und ihre Auen. Die Lausitzer Rundschau teilte mit, daß das Bundesumweltministerium Ende vergangener Woche die Elbauenwälder zwischen Mulde-und Saalemündung (ca.10.000 ha) als Gebiet von "gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" eingestuft hat. Laut Emil Dister, Leiter des Aueninstitutes World Wildlife Fund (WWF), wurde der Antrag dazu bereits vor zweieinhalb Jahren gestellt. In den Nächsten zehn Jahren sollen 30 Millionen Mark in Erhalt und Erweiterung dieser Flächen gesteckt werden. 75% davon zahlt das Bundesumweltministerium, 10% das Land Sachsen-Anhalt und die restlichen 3 Millionen DM steuert der WWF selber bei. Der Großteil des Geldes wird für die Beseitigung von Dämmen verwendet. Diester ist optimistisch und meint, daß ein weiterer Ausbau der Elbe nicht zustande kommt. Dieser würde ein Absinken des Grundwasserspiegels und letztlich das Austrocknen der Auenwälder zur Folge haben. Der WWF schlägt vor, die umliegenden Kanäle verstärkt zur Schiffahrt heranzuziehen.

Nun die schlechte Nachricht: Die Mitteldeutsche Zeitung preist den Ausbau des Akener Elbhafen zu einem leistungsstarken Umschlagplatz mit Container-Terminal an. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Heyer (SPD) sieht die 8 Millonen DM aus Bundesmitteln gut angelegt und zählt sich zu den Befürwortern des Elbe-Ausbaus. Seiner Meinung nach müssen Elbe-Ausbau und Bewahrung der Naturlandschaft am Strom kein Gegensatz sein, äußert aber keine VorstellungenFCber die Realisierung des Schutzes der Auenlandschaften.

Die Industrie-und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau setzt sich in einem offenen Brief an die Bundestagsmitglieder Sachsen-Anhalts für eine "leistungsstarke Bundeswasserstraße Elbe" ein. Sie sieht die 500 Millionen DM für die Strombaumaßnahmen mit volkswirtschaftlichem Sachverstand angelegt. Die IHK hält es für dringend geboten, über die Hälfte des Jahres eine Fahrrinnentiefe der Elbe von mindestens 2,50 m zu sichern und zu 95% des Jahres von wenigstens 1,60 m, um eine "ganzjährige wirtschaftliche Binnenschiffahrt" zu sichern.

Ich bin der Meinung, daß wir dem offenen Brief der IHK etwas entgegensetzen sollten. Möglicherweise besteht bei Verkehrsminister Heyer und unseren Bundestagsabgeordneten noch Aufklärungsbedarf.

Die Einstufung des oben genannten Elbauengebietes als gesamtstaatlich repräsentativ ist eine Tatsache, die vielleicht die Möglichkeit bietet, nochmals beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen und zumindestF6ffentliches Aufsehen zu erregen.

Im Bundeswasserstraßengesetz, Abschnitt 5, §19 heißt es:

"(2)...2 Treten später Tatsachen ein, die die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der...Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nachA780 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

(3) 1 Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel abzugeben...."

Bemerkenswert ist auch der §8 (1): "...2 Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren."

Daß der Bundesverkehrsminister ein entscheidendes Wort mitzureden hat zeigt im Abschnitt 3, $5, Satz 3: "Das Befahren der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken nach den §§ 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes kann durch Rechtsverordnung, die der Bundesminister für Verkehr im Eivernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erläßt, geregelt, eingeschränkt oder untersagt werden, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist."

Leider ist das nur eine Kannbestimmung, die das Engagement des Bundesverkehrsministers für den Erhalt des Biosphärenreservats mittlere Elbaue voraussetzt.

Im Internet findet man das Bundeswasserstraßengesetz unter www.rechtliches.de

Daß die Elbauenwälder durch den Ausbau der Elbe bedroht sind könnte den verantwortlichen Politikern und dem Verwaltungsgericht am Beispiel der gestorbenen Auenwälder des Rheines doch leicht nachgewiesen werden, oder etwa nicht? Könnte das jemand übernehmen? Wer könnte alternative Varianten aufzeigen, z.B. den Ausbau des umgebenen Kanalnetzes oder die Anpassung der Schiffe an den Fluß?

Diese e-mail darf gerne weiterverbreitet werden.

Ich wünsche uns allen, daß wir es schaffen, diesen wunderbaren Teil der Schöpfung zu bewahren, wenn er auch vergleichsweise klein ist. Kann denn Hoffnung für die Regenwälder bestehen, wenn wir es nicht einmal schaffen unsere Elbauen zu retten?

Marion Conrad