STROMBAUMASSNAHMEN FÜHREN ZU IRREVERSIBLEN SCHÄDEN AN DER ELBE
Berlin, den 21. Mai 2002
Die grüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter wirft der Europäischen Kommission vor,
dass am Magdeburger Domfelsen mit europäischen Fördergeldern (EFRE) eine zuvor mit
Hilfe der EU unter Schutz gestellte Auenlandschaft nun indirekt durch Wasserabsenkungen
zerstört würde. Zudem kritisiert Schroedter die permanenten Unterhaltungsmaßnahmen
(massives Abkippen von Schotter am Flussrand) des Bundesverkehrsministeriums in den
geschützten Auenlandschaften, die ebenfalls zur deren Zerstörung beitragen.
In ihrer heute eingereichten parlamentarischen Anfrage verweist die Parlamentarierin
darauf, dass es sich bei der Elbe und ihrer einmaligen Auenlandschaft um ein von der
EU geschütztes FFH-Gebiet (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) handelt. Schroedter
möchte wissen, ob der Kommission bewusst ist, welche dauerhaften Schäden in dem
Elbe-Gebiet durch Wasserabsenkungen angerichtet werden und ob die Kommission angesichts
dessen trotzdem die EFRE-Gelder frei geben werde.
"Zum einen wird hier eindeutig gegen die Umweltgesetzgebung der EU verstoßen. Zum anderen handelt es sich aber auch um ein wirtschaftlich unsinniges Projekt. Die angestrebte Vertiefung der Elbe auf 1,60 m im FFH-Gebiet entspricht nicht der für die wirtschaftliche Binnenschifffahrt erforderlichen 2,30 m,"
kritisiert Elisabeth Schroedter.
Die grüne Europaabgeordnete fordert die Kommission auf, sich ausführlich zu ihren
Fragen zu verhalten, um die irreversible Zerstörung der Auenlandschaften der Elbe
abzuwenden.
Strombaumaßnahmen schädigen FFH-Gebiet Elbe (Sachsen-Anhalt)
Die Elbe im Land Sachsen-Anhalt (BR Deutschland) ist aufgrund ihrer einmaligen Auenlandschaften FFH-Gebiet. Der Schutz dieser Auenlandschaften wurden innerhalb eines mit 4,7 Mio. DM finanzierten EU-Life-Projekts von 1998-2002 zu 50% mit EU-Geldern gefördert.
Trotzdem laufen Strombaumaßnahmen im Gesamtumfang von 200 Mio. Euro. Dazu zählen sog. Unterhaltungsmaßnahmen (rd. 75% der Kosten) mit dem Ziel, die Fahrrinne der Elbe von 1,40 m auf 1,60 m zu vertiefen sowie die Ausbaumaßnahmen im Bereich des Magdeburger Domfelsen (Förderung mit 75% EFRE-Geldern) zur Vertiefung der Fahrrinne in Magdeburg auf 2,00 m.
1a) Ist der Kommission bekannt, dass die mit dem EFRE geförderten Ausbaumaßnahmen jetzt trotz der Einsprüche der Umweltbehörden und Umweltschutzverbänden im UVP-Verfahren begonnen werden undWasserabsenkungen zur Folge haben, die indirekt die Auenlandschaft der Elbe (FFH-Status) irreversibel durch Austrocknung schädigen werden,?
1b) Wenn "Ja", welche Schritte hat die Kommission bereits unternommen, dies zu verhindern?
2a) Ist der Kommission bekannt, dass im FFH-Gebiet der Flusslauf auf rund 100 Kilometern Länge durch sogenannte Unterhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage von Plänen und Genehmigungen aus den 30er Jahren vertieft und dadurch die geschützte Auenlandschaft geschädigt wird, ohne dass eine Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet erfolgt ist?
2b) Ist die Kommission der Meinung, dass dies mit den EU-Umweltgesetzen im Einklang steht? Wenn "Ja", wie begründet sie das? Wenn "Nein", welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Schädigung des FFH-Gebietes zu verhindern?
3) Hält die Kommission es unter Berücksichtigung von Art. 6 und 7 EG Nr.2236/95 für gerechtfertigt, dass hier ein FFH-Gebiet dauerhaft geschädigt und zerstört wird, obwohl die Elbe nur auf eine zu 95% gesicherte Fahrtiefe von 1,60 m gebracht wird, die wirtschaftliche Binnenschifffahrt aber erst ab 2,30 m beginnt? Wenn "Ja", aus welchen Gründen hält sie eine EFRE-Förderung für gerechtfertigt?
E-Mail: k.duhme@elisabeth-schroedter.de
Webseite: elisabeth-schroedter.de/