SCHÖNEBECKER KREISTAGSBESCHLUSS
Kreistagsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft - Bündnis 90/Die Grünen (UWG/B90)
Schönebeck, den 01.10.2001
Antrag für die Kreistagssitzung am 24.10.2001
Die Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaft/Bündnis 90/Die Grünen
bittet den Kreistag zu beschliessen, dass die nachstehende Resolution
an den Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig und an den
Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reinhard
Höppner, übermittelt wird.
Resolution gegen die Fortsetzung des Ausbaus von Elbe und Saale gemäss Bundesverkehrswegeplan von 1992
Immer häufiger und schwerwiegender auftretende Überschwemmungen an
technisch uniformierten Flüssen zeigen uns, wohin der unbedachte Umgang
mit der Natur führt. Das Bauen, Einengen und Vertiefen wird nie
aufhören, wenn wir nicht energisch eine Wende in der Flusspolitik
einfordern. Als Kommunalpolitiker sind wir mit unseren Bürgern
unmittelbar von den negativen Folgen der Ausbaumassnahmen
betroffen. Wir können jedoch nur an die zuständigen Politiker
appellieren;dies aber sollten wir mit allem Nachdruck tun.
Der Kreistag des Landkreises Schönebeck fordert daher die
verantwortlichen Politiker der SPD im Land und Bund auf, das
Versprechen des Regierungswechsels von 1998 einzulösen und die
Elbeerklärung aus dem September 1996 endlich mit Leben zu
erfüllen. Wir appellieren eindringlich an die SPD-Landesregierung
Sachsen-Anhalts und an den Bundesverkehrsminister Bodewig von
ökologischer Verantwortung nicht nur zu reden, sondern sie ernst
zunehmen und das eigene Handeln daran auszurichten.
Es darf nicht zugelassen werden, dass die Elbe als letzte naturnahe
Flusslandschaft Europas und Lebensader einer ganzen Region nach längst
nicht mehr verantwortbaren Plänen aus den 30iger Jahren des letzten
Jahrhunderts und auf der Grundlage überholter Verkehrsprognosen
ausgebaut wird. Wie auf dem Elbe-Seminar der Bürgerinitiativen am
05.09.2001 in der Lutherstadt Wittenberg der Vertreter der
UNESCO-Kommission, Dr. Roland Bernecker, hervorhob, ist gerade die
Tatsache, dass die Elbe noch nicht zu einer europäischen Wasserstrasse
ausgebaut wurde, eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale für die
Unterschutzstellung des Biosphärenreservates "Mittlere Elbe" durch die
UNESCO gewesen. Ebenso ist die Elbe das ökologische Element des
Dessau-Wörlitzer Gartenreiches. Mit dessen Anerkennung als
Weltkulturerbe hat die Bundesregierung einen internationalen Vertrag
unterschrieben, in dem sie sich gegenüber der Welt verpflichtet, das
Erbe zu erhalten. Mit den weltweit einmaligen UNESCO-Schutzgebieten
verfügen die neuen Bundesländer über aussergewöhnliche
Enwicklungspotentiale für einen naturverträglichen Tourismus, die für
die Schaffung von Arbeitsplätzen von hoher Relevanz sind.
Um so unverständlicher ist es, dass durch den ungeprüften Verbau von
jährlich 100 000 t Schottergestein das ökologische und touristische
Potential dieser Flusslandschaft nach und nach entwertet wird, ohne
dass ein positiver wirtschaftlicher Effekt zu erwarten ist. Diese
offensichtliche Verschwendung von Steuermitteln ist angesichts der
leeren Kassen noch unverständlicher.
Das Bundesverkehrsministerium hat seine Prognose für den Güterverkehr
auf der Elbe revidiert. Die im Auftrage des Bundesverkehrsministeriums
1992 von PLANCOCONSULTING für das Jahr 2010 prognostizierte Gütermenge
betrug noch 15, 6 Mio t/a. Nun sollen im Jahre 2015 nur noch 4, 6
Mio. t Güter im Jahr transportiert werden. Die gleiche Menge wird aber
schon gegenwärtig auf der Elbe bewegt. Eine Verkehrsverlagerung auf
das Schiff wird demzufolge nicht stattfinden. Die insgesamt 500
Mio. DM teuren Strombaumassnahmen sind damit absolut fragwürdig.
Die auf der Saale transportierten Gütermengen sind seit 1990 um 90%
auf 0, 1 Mio. t/a geschrumpft.Die für 2010 anvisierte Transportmenge
von rund 4 Mio. Tonnen, würde eine - völlig irreale - Steigerung um
den Faktor 40 erfordern. Kommt die Steigerung nicht, stimmt auch das
errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis von rund 4 nicht mehr. Nach der
o.g. Korrektur der Elbe-Transportmengen auf 4, 6 Mio t/a blieben
abzüglich der geplanten Saale-Transportmengen von 4 Mio t/a nur noch
0, 6 Mio t/a für die Elbe (ohne Saale-Transport) übrig. Man sieht, die
Bilanz stimmt an keiner Stelle. Auf den parallel verlaufenden
Bahntrassen ist bereits heute, lt. DB Cargo, eine freie
Transportkapazität von über 4 Mio. t/a in allen Richtungen
(u.a. Hamburg, Rotterdam) vorhanden. Laut DIW-Studie (1998) müssten 76%
der für die Saaleschifffahrt zusätzlichen Güter von der jetzt schon
defizitären Bahn kommen. Dem Steuergeldempfänger Bahn würde somit durch
den steuergeldfinanzierten Flussausbau ein weiteres Defizit erwachsen.
Der Ausbau ist volkswirtschaftlich nicht zu vertreten!
Ökologisch ist der Saaleausbau (Begradigung und Staustufen) nach der
modernen Fluss- ökologie nicht mehr zu vertreten. Die letzten typischen
Auenwaldstandorte an der gesamten Saale würden ersatzlos vernichtet
werden. Auenwälder gehören europaweit zu den bedrohtesten Lebensräumen
überhaupt. Einen Dauerstau der Saale würden sie nicht verkraften, da sie
den Wechsel von Niedrigwasser und Hochwasser benötigen. Eine Staustufe
aber schliesst Niedrigwasser definitiv aus. Auch die neue Variante der
sog. "Ökostaustufe" liegt mitten im Auenwald (FFH-Gebiet). Gesicherte
Langfristerfahrungen liegen für diese Methode des künstlichen
Wasserspiegelmanagements durch zu bohrende Brunnen nicht vor. Der
letzte Auenwaldstandort an der Saale darf für ein derart unsicheres
Experiment nicht geopfert werden.
Nur mit einer Neubewertung der
ökologischen, kulturellen, wirtschaftlichen - einschliesslich
touristischen - Entwicklungspotentiale der Elbe und der Saale kann
erreicht werden, dass Flüsse und Region so erhalten und entwickelt
werden, dass auch zukünftige Generationen davon leben können.
Der Kreistag fordert daher:
- ein ELBE-Moratorium, das den
- sofortigen Stopp aller Baumassnahmen an Elbe und Saale sowie
- ihr Aussetzen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Überarbeitung des Bundesverkehswegeplanes 2003 sowie des mit der Elbe-Erklärung zugesagten Gesamtkonzeptes für die Elberegion beinhaltet;
- die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit der Flussbaumassnahmen anhand aktueller Daten und unter Zugrundelegung realistischer Entwicklungstendenzen;
- die Untersuchung aller Ausbau- und Unterhaltungsmassnahmen an Elbe und Saale auf ihre Umweltverträglichkeit sowie auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verschlechterungsverbot der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinien;
- die Umlenkung der für die Ausbaumassnahmen vorgesehenen Mittel in Infrastrukturmassnahmen für die betroffenen ostdeutschen Regionen.
Ende der Resolution
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren des
Kreistages,
die Kreistage von Wittenberg (1993) und Anhalt-Zerbst (1997) , die
Städte Dessau (1996) und Coswig sowie Oranienbaum haben bereits
Erklärungen gegen den Ausbau von Elbe und Saale beschlossen. In die
Öffentlichkeit getreten sind darüber hinaus vor allem Umweltverbände
(NABU, WWF, EURONATUR, BUND), Bürgerinitiativen entlang der Elbe und
Saale, einige Mitglieder des Bundestages und des Landtages von
Sachsen-Anhalt, der Umweltminister Konrad Keller sowie weitere
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Pfarrer
Schorlemmer, Domprediger Quast, Bischof Noack, Ex-Umweltminister
v. Sachsen-Anhalt Rauls u.a.).
Der Freistaat Sachsen lehnt aus wirtschaftlichen Gründen den
Elbeausbau ab und interveniert gegen die in Tschechien geplanten
Staustufen.
In Sachsen-Anhalt gehen jedoch Strombaumassnahmen weitgehend ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne
FFH-Verträglichkeitsprüfung von statten. Rechtliche Grundlagen sind
genehmigte Ausbauplanungen der 30er Jahre. Da diese Genehmigungen noch
gültig sind, handelt es sich rechtlich überwiegend nicht um Ausbau (für
den eine UVP vorgeschrieben ist), sondern um
Gewässerunterhaltung. Hierfür ist aber keine UVP notwendig. Die
Schifffahrtsverwaltung konnte also ganz legal ohne Auflagen
grossräumig in die Flusslandschaft eingreifen und tut das noch
immer. So darf es nicht weitergehen!
Als Kommunalpolitiker dürfen wir uns der Verantwortung für die
Erhaltung unserer Heimat nicht entziehen. Deshalb bitten wir Sie, meine
Damen und Herren, um Ihre Zustimmung.
Krüger
Fraktionsvorsitzender